Schweizerische Nationalfonds

Änderung der Regeln des Nationalfonds: grösseres Augenmerk auf Mütter,
die in der Forschung tätig sind

Montag, 7. November 2022 ca. 7 Minuten lesen In lingua italiana
Foto: Alberto Chollet
Foto: Alberto Chollet

Ab diesem Herbst muss zur Einreichung von Förderanträgen ein neues Lebenslauf-Format verwendet werden, das mehr Raum für die Darstellung der eigenen Tätigkeit lässt und die Jahre der Arbeitsunterbrechung berücksichtigt
von Valeria Camia

Man schrieb das Jahr 1482, als Leonardo da Vinci einen Brief an Ludovico il Moro, den Herzog von Mailand, schickte, um ihn von der Qualität seiner Dienste zu überzeugen. Zu diesem Zweck erstellte er eine genaue Liste seiner Kenntnisse als Architekt, Ingenieur, Lehrmeister und Büchsenmacher und erläuterte, wie sein Wissen den Bedürfnissen des Adligen dienen könnte. Dieses Dokument wird von vielen als das erste berühmte Beispiel für Personal Branding der Geschichte angesehen. Mehr als 500 Jahre später fungiert der Curriculum Vitae, der gemeinhin als Lebenslauf bezeichnet wird, immer noch als Visitenkarte (wenn nicht sogar als „die Visitenkarte schlechthin“) für diejenigen, die sich um eine Arbeits- oder Forschungsstelle bewerben.
Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF), eine sehr wichtige Einrichtung für diejenigen, die in der Schweiz im Auftrag des Bundes „Wissenschaft betreiben“ (2021 finanzierte der SNF Forschungsprojekte in der Höhe von 882 Millionen Franken), ist in diesem Zusammenhang keine Ausnahme.
Jedes Jahr werden beim Fonds Hunderte von Anträgen von ebenso vielen Forscherinnen und Forschern eingereicht, die unter anderem – aber gewiss nicht nur – anhand ihrer Lebensläufe bewertet werden. Diese Lebensläufe spiegeln die typischen Kriterien wider, die bisher in fast allen anderen fortgeschrittenen Ländern zur Bewertung der Kompetenzen zur Anwendung gekommen sind: bibliometrische Indikatoren (d. h. die höchstmögliche Anzahl der im Lebenslauf eines Forschers aufgelisteten qualitativ hochwertigen Publikationen) sowie die Auswirkung (der sogenannte Impact Factor) einzelner Publikationen auf die internationale Wissenschaftsgemeinschaft (genauer gesagt, die Anzahl der Zitierungen durch andere Wissenschaftler). Anhand dieser Kriterien wurde bisher der Wert der Arbeit der einzelnen Forschenden quantifiziert, allerdings zum Nachteil anderer Faktoren, wie beispielsweise der Ausbildung, der Weiterbildung, der Entbehrungen – die z. B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit sich bringt – und der Vielfalt der beruflichen Werdegänge.

Nun hat der Nationalfonds beschlossen, diesen Kurs zu ändern und die „wissenschaftliche Qualifikation“ der Bewerberinnen und Bewerber in den Mittelpunkt des Auswahlverfahrens zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Forschende, die beim SNF eine Projektförderung beantragen möchten, ab diesem Herbst ein neues Format für den akademischen Lebenslauf verwenden (dessen Einsatz bis 2023 schrittweise auf alle anderen Förderprogramme des Fonds ausgedehnt wird). 

Die Ausarbeitung des neuen Lebenslaufs hat einige Zeit in Anspruch genommen. «Bereits 2018 – erklärt Michaela Strinzel, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SNF – führten wir ein erstes internes Monitoring durch, um besser zu verstehen, welche Aspekte des vom SNF angewandten Verfahrens zur Bewertung und Fördermittelvergabe verbessert werden könnten, um den Vergleich der Bewerberinnen und Bewerber zu erleichtern sowie die Transparenz bei der Bewertung der Lebensläufe zu erhöhen. Anschliessend wurde das neue Format als Pilotinitiative für Förderanträge für Projekte aus den Bereichen Biologie und Medizin verwendet, die im Frühjahr 2020 eingereicht wurden».

Diese „Überarbeitung“ des Lebenslaufs ist unter anderem das Ergebnis internationaler Diskussionen und Vorschläge zum Thema der Unzulänglichkeit akademischer Karrieren, die vorwiegend in quantitativer Hinsicht und anhand von Rankings (Ranglisten) bewertet werden. Einer dieser Vorschläge ist das europäische Projekt „Acumen“, das genau darauf abzielt, einen inklusiveren und qualitativeren Ansatz bei der Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber zu fördern. «Die Struktur des neuen Lebenslaufs – erläutert Martin von Arx, ebenfalls wissenschaftlicher Mitarbeiter des SNF – steht im Einklang mit der San-Francisco-Erklärung zur Forschungsbewertung (DORA – Declaration on Research Assessment), die empfiehlt, auf Kriterien zu verzichten, anhand derer Forschende und ihre Arbeit aus dem Zusammenhang gerissen bewertet werden». 

Konkret ist der neue Lebenslauf in fünf Abschnitte gegliedert: Bildung und Ausbildung; frühere und derzeitige Beschäftigung; die wichtigsten Ergebnisse ausgewählter Forschungsprojekte; akademisches Nettoalter; und die internationale Identifikationsnummer ORCID, die Forschende eindeutig und dauerhaft mit „ihrer“ Forschungsarbeit in Verbindung bringt, unabhängig von etwaigen Namensänderungen, unterschiedlichen Schreibweisen oder einem Wechsel der Forschungseinrichtung.

Die Abschnitte zu den Forschungsergebnissen und dem akademischen Alter sind zwei wichtige neue Aspekte. Zum einen, wie Martin von Arx erläutert, sieht das neue Lebenslauf-Format die Beschreibung von maximal zehn Hauptpublikationen vor, um den Arbeitsaufwand der Gutachterinnen und Gutachter zu reduzieren, sodass sie sich auf die inhaltliche Bewertung der Studien konzentrieren können. Zum anderen ermöglicht das neue Format einen fairen Vergleich zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern, indem der Schwerpunkt vom biologischen auf das akademische Alter (das sogenannte Net Academic Age) verlagert wird. Mit anderen Worten: Im neuen Lebenslauf werden die akademischen Leistungen nicht nur in Bezug auf die zwischen dem Studienabschluss und der Einreichung des Förderantrags liegende Zeitspanne bewertet, sondern auch abzüglich etwaiger Zeiten der Arbeitsunterbrechung und nicht-wissenschaftlicher Tätigkeiten, wie z. B. Elternzeit, krankheits- oder unfallbedingte Abwesenheit, Wehr- oder Zivildienst, Weiterbildung, Arbeitslosigkeit oder Teilzeitarbeit. Darüber hinaus haben Forscherinnen, die auch Mütter sind, dank des neuen Lebenslauf-Formats die Wahl, ob sie für jedes Kind 1,5 Jahre in Vollzeitäquivalenten (VZÄ-Jahre) oder die tatsächliche Zeit des Mutterschaftsurlaubs abziehen möchten, je nachdem, was für sie am günstigsten ist.

Das neue Lebenslauf-Format für SNF-Fördermittel wird zwar von der wissenschaftlichen Gemeinschaft begrüsst, weist aber dennoch einige kritische Aspekte auf, die Gegenstand zukünftiger Untersuchungen sein sollten, angefangen beim Konzept des akademischen Alters: Nicht immer ist es einfach, das sogenannte Net Academic Age zu berechnen, wie beispielsweise im Fall von Klinikern, die im Laufe ihrer Karriere unterschiedliche Arbeitsbelastungen und Prozentsätze haben, was die Berechnung des akademischen Alters mitunter erschwert.

Schliesslich stellt sich natürlich auch die Frage, wie sich der vom SNF vorgeschlagene Lebenslauf in den internationalen Kontext einfügt: Ausserhalb der Schweiz berücksichtigt zum Beispiel die Europäische Union bei der Vergabe von Stipendien an junge Forschende (Fellowships) nicht nur Publikationen, sondern auch weniger wissenschaftliche Tätigkeiten und Disseminationsaktivitäten, wie z. B. die Präsentation der eigenen Arbeit in der Öffentlichkeit oder die Präsenz in den sozialen Medien zur Förderung eines bestimmten Forschungsprojekts. 

Kurz gesagt, das vom SNF vorgeschlagene neue Lebenslauf-Format stellt keine besonders „einschneidende“ Revolution dar, da dem Impact Factor der einzelnen wissenschaftlichen Publikationen sowie der Gesamtproduktion weiterhin ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Allerdings sieht das neue Format vor, dass Forschende ihre wichtigsten wissenschaftlichen Beiträge kurz und prägnant beschreiben und eine begrenzte Anzahl von Forschungsergebnissen (statt einer endlosen Liste veröffentlichter Artikel) präsentieren. Auf diese Weise fungiert es als Wegbereiter, um die Sichtbarkeit und den Wert der Arbeit der Forschenden – insbesondere aus Fachbereichen (wie dem der seltenen Krankheiten), die im Publikationswettlauf benachteiligt sein können – zu erhöhen.

«Vor der Einführung des neuen Lebenslaufs – schliesst Maryse Letiembre, Grant Officer am Forschungsinstitut für Biomedizin (IRB) in Bellinzona, das der Università della Svizzera italiana (USI) angeschlossen ist – gab der SNF zwar Leitlinien vor, doch die der Präsentation des eigenen akademischen Werdegangs gewidmeten zwei Seiten, die in der Regel für eine Bewerbung erforderlich sind, konnten sehr unterschiedlich aussehen, angefangen beim Stil und Hintergrund oder bei der Textfarbe! Das vom SNF vorgeschlagene neue Format ist hingegen standardisiert und strukturiert und schafft sozusagen, und ohne es zu verharmlosen, eine einheitliche Ausgangsbasis für alle Bewerberinnen und Bewerber». 

 

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